Ich möchte Desinfektionsmittel vermarkten. Darf ich das?
Propanol- und 2-Propanol-haltige Händedesinfektionsmittel (Produktgruppe 1) und Flächendesinfektionsmittel (Produktgruppe 2 und 4) verwenden und vermarkten. Bis 31.8.2020 können alle WKÖ-Mitgliedsunternehmen, deren Geschäftstätigkeit sich zulässigerweise auf die Herstellung von Desinfektionsmitteln erstreckt (siehe unten