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Diese werden zur Behandlung eines Herzinfarktes in den Stärke 0,2, 0,3 und 0,5 mg pro Tablette angeboten. Die Produkte sind nicht zugelassen und dürfen länger vertrieben werden. Da es genügend vergleichbare Produkte auf dem Markt gibt, sieht die Behörde keine Gefährdung der Versorgung von Patienten.